Die Liste der europäischen Bürgerinitiativen zeigt alle gemäß § 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union eingereichten Bürgerinitiativen. Mit einer europäischen Bürgerinitiative kann die Bevölkerung der Europäischen Kommission ein Anliegen zur Behandlung übergeben.
Obgleich die Europäische Bürgerinitiative bereits seit 2007 aufgrund des Vertrags von Lissabon besteht, traten die notwendigen Ausführungsbestimmungen erst zum April 2012 in Kraft. Die erste europäische Bürgerinitiative wurde am 9. Mai 2012 registriert und zur Sammlung zugelassen.
Mehrmals seit der Einführung des Instruments wurde die vorgeschriebene Sammlungsfrist von zwölf Monaten für bestimmte Initiativen verlängert. So kam es anfänglich zu technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Software für die Online-Unterzeichnung, weshalb die Sammlungsfrist aller bis zum Oktober 2012 registrierten Bürgerinitiativen außerordentlich bis zum 1. November 2013 verlängert wurde. Gleichfalls kam es am 18. Februar 2023 zu einem technischen Ausfall der Online-Plattform, weswegen allen zu diesem Zeitpunkt aktiv Unterschriften sammelnden Initiativen die Sammelfrist um einen Tag verlängert wurde. Weiterhin wurde während der Covid-19-Pandemie, mit den Durchführungsbeschlüssen 2020/2200 und 2021/944 aufgrund der erschwerten Sammelbedingungen während der Pandemie die Möglichkeit einer Verlängerung der Sammlungsfrist auf Antrag um drei Monate eingeführt. Der Antrag konnte mehrfach gestellt werden, die Sammlungsfrist jedoch höchstens um weitere zwölf Monate verlängert werden.
Laufende Europäische Bürgerinitiativen
Die nachfolgende Tabelle führt alle registrierten, jedoch noch laufenden Europäischen Bürgerinitiativen auf. Dies sind Initiativen, deren Sammlung noch nicht begonnen hat, deren Sammlung noch läuft oder die die Unterschriftenhürde erfolgreich überwunden haben, jedoch von der Europäischen Kommission noch nicht beantwortet wurden. Der Titel und die Kurzbeschreibung des Anliegens sind wörtlich aus dem Antrag der Europäischen Bürgerinitiative entnommen.
Abgeschlossene Europäische Bürgerinitiativen
Die nachfolgende Tabelle führt alle registrierten und bereits abgeschlossenen Europäischen Bürgerinitiativen auf. Dies sind Initiativen, deren Sammlung vorzeitig abgebrochen wurde, die an der Unterschriftenhürde gescheitert sind, oder diese erfolgreich übersprungen haben und bereits von der Europäischen Kommission beantwortet wurden. Der Titel und die Kurzbeschreibung des Anliegens sind wörtlich aus dem Antrag der Europäischen Bürgerinitiative entnommen.
Nicht zugelassene Bürgerinitiativen
Die nachfolgende Tabelle führt Europäische Bürgerinitiativen auf, die nicht zur Sammlung zugelassen wurden, da ihr Anliegen außerhalb der Zuständigkeit der Europäischen Kommission liegt.
Weblinks
- Europäische Bürgerinitiative. Generalsekretariat der Europäischen Kommission, abgerufen am 8. Oktober 2024.
Einzelnachweise
Zugelassene Bürgerinitiativen
Nicht zugelassene Bürgerinitiativen



