Eine Schachtelbeteiligung (kurz auch Schachtel) nennt man die Beteiligung in Höhe von mindestens 15 % durch eine unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person oder juristische Person am Grund- oder Stammkapital

  • einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft,
  • einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts,
  • einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft oder
  • einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Sinne des § 3 Nr. 23 (§ 9 Nr. 2a GewStG).

Die Beteiligung muss zu Beginn des Erhebungszeitraumes (i. d. R. des Kalenderjahres) bestehen. Eine Schachtelbeteiligung hat durch das Schachtelprivileg in der Gewerbesteuer eine besondere Bedeutung.


Schätze in Schachteln Geschichte Für Alle

Schachtelbau

Ich wurde 2. Platz bei einer Schach Meisterschaft... YouTube

Schachtelbau

Schachtelbau